Zusammenfassung
Nachdem wir uns den einzelnen Artikeln im Detail zugewandt haben hier eine kurze Zusammenfassung und nochmal die Links auf einige - wie ich finde - spannende Artikel der VO (in der Form wie sie mir zum Zeitpunkt des Schreibens vorlag).
Insgesamt ist festzustellen, dass die VO das Datenschutzniveau in Deutschland senken wird. Insbesondere die weitreichende Ausklammerung von Behörden ist hierbei eine Abkehr vom deutschen Verständnis des Datenschutzes als Abwehrrecht der Bürger gegen den Staat.
Auch kann nicht ignoriert werden, dass die VO ein klares Ziel hat: Und das ist es, Daten beweglicher zu machen. Im Moment können Daten aus Deutschland nicht so leicht legal exportiert werden, genau das will die VO ändern. Datenverarbeitung soll Grenzfrei in ganz Europa laufen. Dabei wird natürlich der Zugriff der Betroffenen auf die Verarbeitenden schon alleine wegen Distanz und Sprachbarrieren schwieriger.
Der Kommission werden weitreichende - viel zu weitreichende - Kompetenzen zugesprochen die VO durch Rechtsakte “auszugestalten” und umzubiegen, ohne dass es starke, demokratische Legitimation für diese Macht gibt. Das ist bei der EU nicht unüblich, aber gerade bei etwas das angeblich für die Bürger wichtig ist, besonders unangenehm. Hier gehört viel mehr Gestaltungs- und Korrektivmacht ans Parlament.
Alle beliebten Datenschützermeme werden aufgegriffen und ins Gesetz geschrieben (Recht auf Vergessen, Einwilligung, Datensparsamkeit usw) doch werden sie dadurch eben oft auch nicht realistisch durchsetzbar (für die Details verweise ich auf die relevanten Artikel, die ich unten zusammenstelle).
Insbesondere beim Geltungsbereich merkt man schnell wie die VO zum Papiertiger wird. Die EU reguliert innerhalb der EU und kann die relevanten Player da auch belangen, aber bei Firmen, die nicht innerhalb der EU sind, wird das schnell ein Schildbürgerstreich. Denn entweder tangieren die Sanktionen die globalen Player nicht oder sie entziehen sich dem ganzen Spiel per Checkbox beim Anmelden, die User dazu bringt zu bestätigen, dass sie nicht in der EU wohnen. Geofilter kennen wir von Youtube und anderen Diensten, die kommen bei Nutzern nicht nur super an sondern sind natürlich auch schnell umgangen. Es ist absurd zu glauben, dass die EU Gesetze gibt, die für Firmen in Hongkong gelten, nur weil sich potentiell ein Nutzer in der EU befindet. Und damit ergibt sich schnell ein massives Problem: Wie viele wirklich relevanten Dienstanbieter in Europa kennen wir? Klar gibt es immer ein paar Datenverarbeiter, aber die “Horrorgeschichten”, die wir über soziale Netzwerke und Google und “Datenkraken” hören, beschäftigen sich nicht mit Europäischen Diensten (außer vielleicht wenn es deutsche Samwer-Klone gibt).
Es wird versucht, diese dann zu retten, indem “Europäischer Datenschutzstandard” zum “Wettbewerbsvorteil” hochgejazzt wird, aber wir haben aus der Geschichte absolut keinerlei Bestätigungen für diese Behauptung. StudiVZ hatte sogar nen TÜV Siegel für guten Datenschutz und hatte trotzdem keine Chance gegen Facebook. Die üblichen Verdächtigen (Google, Facebook und wie sie alle heißen) können sich wirklich nicht über allzu rosige Presse hier beschweren und trotzdem, obwohl es Alternativen gibt, werden sie benutzt. Datenschutz ist kein Benefit, der Menschen interessiert.
Die Homogenisierung der Datenschutzregeln in der EU ergibt eine Menge Sinn, gerade wo die EU sonst schon an so vielen Stellen zusammenwächst. Doch die VO sticht zu viele Löcher in ihren Schutzschild, der es den einzelnen Ländern erlaubt dann doch irgendwie einen eigenen Kurs zu verfolgen, was natürlich nur zu einem Race to the Bottom führt (die Länder mit den schwachen Regeln und Regelauslegungen bekommen Ansiedlungen neuer Firmen, die anderen eben nicht, wie wir das schon im Falle der Umsatzsteuern sehen konnten).
Den Menschen das Recht auf den elektronischen Export ihrer Daten zu geben halte ich für einen guten Ansatz, den man aber noch stärker hätte machen müssen, wenn dieses Recht auch zu mehr Portabilität führen soll. Im Moment kann der Anbieter auch Formate rausgeben, die von den Nutzern nicht weiter genutzt werden können. Hier wäre mehr Mut gut gewesen.
Das Projekt EU Datenschutz Grundverordnung war und ist ambitioniert, scheitert aber vor allem einerseits am Widerstand der Regierungen sich selbst zu reglementieren und andererseits daran die Lebenslügen der Datenschutzszene nicht kritisch zu reflektieren und zu überwinden.
Im Folgenden möchte ich noch auf einige spannende Artikel hinweisen, die ich für lesenswert halte (selbst wenn keine Zeit ist, alle Kommentare und Artikel zu browsen)
- Artikel 2 beschreibt, welche Daten überhaupt betroffen sind (und platzt dabei)
- Artikel 3 legt fest, wo auf der Welt die VO gelten soll (irgendwie überall auch außerhalb der EU)
- Artikel 5 beschreibt die Grundsätze der Datenverarbeitung und ist grundsätzlich gummiartig
- Artikel 7 versucht irgendwie Abzugrenzen, wie Einwilligung in Datenverarbeitung funktionieren kann und darf.
- Artikel 17 formuliert das Recht auf Vergessenwerden und ist so erheiternd, wie die Überschrift andeutet.
- Artikel 18 beschreibt das Recht auf Datenübertragbarkeit, der gut ist, aber nicht konsequent genug ist
- Artikel 20 beschäftigt sich mit Profiling. Und geht schief.
- Artikel 21 beschreibt, wie einzelne Länder Löcher in die VO stanzen können. Große Löcher.
- Artikel 25 konstruiert dann blühende Landschaften aus Briefkastenfirmen in der EU (“Vertreter”)
- Artikel 34 konstruiert implizit ein Datenverarbeitungsverbot
- Artikel 53 beschreibt die sehr, sehr, sehr, sehr weitreichenden Eingriffsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden.
Auch die anderen Artikel sind natürlich spannend, aber das ist doch ziemlich das best-of des Scheiterns.